Auswärtige Gewalt

Zur Rechtfertigung von 'unter dem Grundgesetz nicht hinnehmbaren' (BVerfG im Bodenreformurteil BverfGE 84, 90 ff.) Verhalten werden immer wieder auswärtige Interessen angeführt. Sie führen oft zu kaum verständlichen Ergebnissen und sind schwer faßbar. Bei Fragen, die Auslieferungen, Außenwirtschaft, Sanktionen der UNO oder das Baurecht beim Neubau von Botschaften betreffen, werden auswärtige Interessen von der Rechtspraxis berücksichtigt. Allerdings werden im Konflikt mit Individualrechten Abwägungen nötig, denen sich die auswärtigen Interessen oft entziehen. Gernot Biehler untersucht reiches Fallmaterial aus verschiedensten Rechtsbereichen und macht auswärtige Interessen so besser faßbar.

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Cambridge; 1993 Promotion; 2003 Habilitation, Prozessvertreter des Auswärtigen Amtes; Lecturer in Law am Trinity College Dublin.