Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Praktika in Deutschland

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Begleitendes Seminar zum Praktikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, durch die Beleuchtung der Ausnahmen des Geltungsbereichs insbesondere für Praktikanten, kritisch zu hinterfragen, ob das Mindestlohngesetz tatsächlich eine Ausweitung des Schutzbereiches für diese Arbeitsplätze darstellt und unter anderem die Unterbindung von ¿Kettenbefristungen¿ ohne entsprechenden Sachgrund zur Folge hat. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Im Hinblick auf die Festlegung einer Mindesthöhe von Arbeitsentgelten geschieht dies erstmalig und ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Allerdings ergeben sich bei der Betrachtung des persönlichen Geltungsbereiches des MiLoG mehrere Ausnahmen. Für Praktikanten, Jugendliche, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose gilt das MiLoG nicht bedingungslos. Es stellt sich somit die Frage, welche tatsächlichen Veränderungen sich aus dem MiLoG für die oben genannten Arbeitnehmergruppen ergeben. Im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Praktikums bei der HSV-Arena GmbH & Co. KG rückt der Fokus auf die Relevanz des Mindestlohns für Praktikanten. Daher befasst sich diese Arbeit im Folgenden genauer mit dem tatsächlichen Geltungsbereich des MiLoG für verschiedene Formen von Praktika, den Unterschieden sowie den daraus resultierenden Auswirkungen für Praktikanten. Damit eine Grundlage für Einschätzungen gegeben ist und die Relevanz des Themas eingeordnet werden kann, wird im ersten Schritt der heutige Stellenwert von Praktika beleuchtet. Darauf folgt eine strukturierte Darstellung der Kerninhalte des MiloG, welche ebenso essentiell für eine fundierte Beantwortung der Leitfrage ist. Da das Gesetz bei der Definition von Praktikanten mehrere Unterscheidungen vornimmt, welche entscheidend für die Zugehörigkeit zum Schutzbereich des MiLoG sind, werden diese im nächsten Schritt beleuchtet. Die Ziele der Unterscheidungen werden ebenfalls in die Darstellung mit einbezogen, was für die Gesamtbetrachtung von Bedeutung ist. Der Paragraph 22 MiLoG rückt im Laufe der Arbeit besonders in den Vordergrund. Da auf diesen schon im selben Abschnitt eingegangen wird, werden anschließend positive und negative Konsequenzen für Praktikanten aus diesem Paragraphen abgeleitet. Abschließend erfolgt eine Evaluation in Hinblick auf den Erfolg und die gewünschte Wirkung des Mindestlohngesetzes, welche mit den vorher erlangten Erkenntnissen gestützt wird.