Automationsgerechte Lohnabzüge
Autor: | Marx, August Metz, Günter |
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EAN: | 9783663127697 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 72 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 01.01.1962 |
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In den Lohnbüros der öffentlichen und privaten Unternehmen ist die Lohnerrechnung zu einem vorrangigen, aber auch schwierigen Pro blem geworden. Gründe hierfür sind der Personalmangel in diesem Bereich, die durch den Wettbewerb bedingte Notwendigkeit zu ratio nalisieren und die Verwendung datenverarbeitender Anlagen. In der Praxis der Betriebe, gleich welcher Größe, erfordert es einen beachtlichen Zeitaufwand, die Abzüge in der Lohnerrechnung zu er mitteln. Die hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen, Tarifver träge und betriebsinternen Vereinbarungen enthalten eine außer ordentliche Vielfalt von Vorschriften. Ihre Kompliziertheit, besonders die der Sonderregelungen im Steuerrecht und in der Sozialversiche rung, erschwert erheblich die maschinelle Abrechnung und bedingt vielfach einen unwirtschaftlichen Einsatz der Lochkartenmaschinen und der elektronischen Rechenanlagen. Aufgrund dieser betrieblichen Erfahrungen befassen sich Praktiker privater und öffentlicher Verwaltungen sowie Vertreter der Wissen schaft, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer AWV-Arbeits gruppe mit den Fragen der automationsgerechten Lohnerrechnung, um eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Abzüge zu er reichen. Herr Professor Dr. August Marx, Wirtschaftshochschule Mannheim, erhielt auf Anregung eines Wirtschaftsverbandes den wissenschaft lichen Forschungsauftrag, die derzeitigen Schwierigkeiten zu unter suchen. Sein Bericht faßt die Untersuchungsergebnisse zusammen und zeigt, daß erhebliche Rationalisierungsmöglichkeiten auf diesem Ge biet noch ungenutzt sind. Die Reformvorschläge sollten daher die Gesetzgeber und die öffentlich-rechtlichen Institutionen veranlassen, die Belange der maschinellen Abrechnung im Rahmen einer koordi- 6 Vorwortnierten Gesetzgebung zu prüfen und zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Abschluß der Tarifverträge durch die Tarifpartner. Es ist zu erwarten, daß sich dadurch beträchtliche Erleichterungen in den pri vaten und öffentlichen Unternehmen ergeben.