Base Erosion & Profit Shifting (BEPS). Geplante Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver internationaler Steuergestaltungen

Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Kassel (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren hat sowohl das öffentliche als auch das wissenschaftliche Interesse an den Steuerplanungsstrategien international tätiger Unternehmen stark zugenommen. Die Auslöser dieser Diskussion waren Großkonzerne, denen es gelungen ist, durch die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles ihre konzernweite Steuerlast erheblich zu reduzieren. So zahlen die US-Konzerne wie Google, Apple oder Starbucks effektiv weniger als 5 % Steuern auf ihre außerhalb der USA erzielten Gewinne. Aber nicht nur Großkonzerne, sondern auch solche Unternehmen wie Amazon haben mittlerweile den 'Steuerspartrend' erkannt und setzen verstärkt steueroptimierende Maßnahmen um. Dabei handelt es sich bei den beträchtlichen Ersparnissen, die den Unternehmen zugutekommen, keinerlei um eine illegale Steuerhinterziehung, die mit Gesetzesverstößen einhergeht, sondern um eine 'aggressive' Steuerplanung, die einer 'unethischen' Steuervermeidung gleichzusetzten ist. Eine allgemein gültige Definition der aggressiven Steuerplanung existiert bisher nicht, es ist jedoch unbestritten, dass das neue Phänomen starke negative Konsequenzen hat: Denn eine derartige unethische Steueroptimierung führt zu massiven Gewinnverlagerungen bzw. Gewinnverkürzungen sowie den daraus resultierenden Steueraufkommensverlusten. In der Zwischenzeit hat das Problem der Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung massiv zugenommen, so dass es auch die internationale Spitzenpolitik erreicht hat. Die EU, die OECD sowie die G20- Staaten treten derzeit mit Nachdruck gegen die Eindämmung aggressiver Steuergestaltungen ein. Im Juli 2013 hat die OECD in ihrem Aktionsplan 15 Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung (sog. Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) benannt. Auch die EU-Kommission hat seit Dezember 2012 verschiedene Maßnahmen veröffentlicht, die sich gegen Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen wenden. Jedoch sind die vorgeschlagenen Lösungsansätze an einigen Stellen noch ziemlich unkonkret und berücksichtigen nicht in vollem Umfang die Komplexität der internationalen Besteuerung. Es stellt sich somit die Frage, ob und inwieweit die einzelnen Maßnahmen anwendungstauglich sind bzw. welche Defizite sie aufweisen. Zielsetzung der vorliegenden Ausarbeitung ist es vor diesem Hintergrund die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten von multinational tätigen Unternehmen zu untersuchen sowie die Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung kritisch zu beurteilen.