Basel III: Die Auswirkungen der neuen Eigenkapital-Definition für Banken unter besonderer Betrachtung von Hybridkapital

Ziel dieser Arbeit ist es, die entscheidenden neuen Kriterien für die Anrechenbarkeit von Kapitalinstrumenten darzustellen, die Veränderung im Vergleich zum vorherigen Basel II-Dokument aufzuzeigen und abschließend die Auswirkungen auf den Banken-sektor zu analysieren. Dadurch soll ein umfassendes Bild der Auswirkungen der neuen Eigenkapital-Definition geschaffen werden. Das Hybridkapital nimmt bei dieser Analyse eine besondere Rolle ein, da es nicht mehr im bisherigen Umfang, oder gar nicht mehr angerechnet werden darf. Zur Erfüllung der Mindestkapitalquoten wird seine Anrechenbarkeit oftmals die entscheidende Größe sein.

Textprobe: Kapitel 3.3.1.2, Kapitalpuffer: Zusätzlich zu den zuvor genannten Mindestkapitalquoten wird die Kapitalbasis durch Kapitalpuffer gestärkt. Der Kapitalerhaltungspuffer soll in erfolgreichen Jahren aufgebaut und bei Verlusten abgebaut werden. Sobald der Abbau beginnt greift eine quotale Ausschüttungssperre, die die Dividendenausschüttung, aufgrund angespannter Lage, verhindern soll. Keine Ausschüttungsbeschränkung gibt es bei einem Kapitalerhaltungspolster von 2,5%. Das Kapitalerhaltungspolster darf nur aus hartem Kernkapital bestehen. Somit ergibt sich eine tatsächliche harte Kernkapitalquote von 7% der risiko-gewichteten Aktiva. Der Aufbau dieses Puffers muss allerdings erst im Jahre 2019 voll-ständig abgeschlossen sein. Vorher gelten Übergangsbestimmungen, die die kontinuierliche Erhöhung des Puffers regeln. Zudem soll ein antizyklischer Kapitalpuffer aufgebaut werden. Über die Einführung und Bestimmung der Höhe dieses Puffers entscheiden die nationalen Aufsichtsbehörden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass übermäßige Kreditvergaben im Vorfeld eines konjunkturellen Abschwungs, zu unverhältnismäßig hohen Verlusten im Bankensektor führten. Bei exzessivem Kreditwachstum soll der antizyklische Kapitalpuffer bis zu einer Höhe von 2,5% der RWA eingeführt werden können. Damit sollen vor allem bei einer Krise des Finanzsektors, Wechselwirkungen mit der Realwirtschaft minimiert werden. Auch hier ist der Puffer, aufgrund einer Übergangsbestimmung, erst bis Januar 2019 aufzubauen. Mit welcher Kapitalklasse dieser Puffer hinterlegt werden soll ist noch nicht abschließend festgelegt. Contingent Convertible Bonds werden zurzeit als ein mögliches Kapitalinstrument zur Erfüllung des antizyklischen Kapitalpuffers gehandelt. 3.3.1.3, Übersicht Eigenkapitalklassen: In der Definition des Eigenkapitals wird zwischen hartem Kernkapital, zusätzlichem Kernkapital und ergänzendem Eigenkapital unterschieden. Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen für die zurechenbaren Kapitalinstrumente ist notwendig, weil Eigenkapital in den unterschiedlichen Ländern nicht einheitlich definiert ist. So gibt es z.T. große Qualitätsunterschiede, die sich in der Verlustabsorption niederschlagen. Nur Kapitalinstrumente von hoher Qualität können einem Finanzinstitut während einer Krise wirklich helfen, diese zu überstehen.