Bauliche Veränderungen an betrieblich genutzten Gebäuden

Bei der Beurteilung von baulichen Veränderungen an betrieblich genutzten Gebäuden treten sowohl in unternehmensrechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht häufig Abgrenzungs-schwierigkeiten zwischen einem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und einem grundsätzlich sofort aufwandswirksamen Erhaltungsaufwand auf. Zudem sieht das UGB eine eigenständige Definition von Herstellungsaufwand vor, wodurch sich der unternehmensrechtliche Herstellungsaufwand vom steuerlichen unterscheiden kann.Im Rahmen dieser Masterarbeit wurden die unterschiedlichen Konsequenzen von baulichen Veränderungen auf den bilanzierten Gebäudewert und deren Auswirkungen auf die Folgebewertung in unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sicht untersucht und verglichen sowie Möglichkeiten zur Vereinheitlichung von unternehmensrechtlicher und steuerlicher Bi-lanzierung aufgezeigt. Dabei werden mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Unternehmens- und Steuerbilanz Überlegungen getroffen, wie eine einheitliche Behandlung baulicher Veränderungen an betrieblich genutzten Gebäuden erreicht werden kann.

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