Beck'scher Kommentar zum TKG

Zum Werk Der nunmehr in 5. Auflage erscheinende praxisorientierte Standardkommentar zum Telekommunikationsrecht berücksichtigt die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur ebenso wie die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Erläuterungen verfolgen einen interdisziplinären Ansatz und führen die rechtlichen, technischen und ökonomischen Aspekte zusammen. Fünf Auflagen bürgen für Kontinuität. Vorteile auf einen BlickNeukommentierung des umfassend novellierten TKG 2021 unter Berücksichtigung insbesondere des neuen unionsrechtlichen Kodex für elektronische KommunikationKommentierung des neuen TTDSG, das vor allem die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Telekommunikations- und Internetbranchen regeltführender Kommentar in der 5. Auflagegibt Auskunft über rechtliche, ökonomische und technische Zusammenhänge Zur Neuauflage Die vollständig überarbeitete Neuauflage bringt das Werk auf den Stand des grundlegend novellierten TKG vom 1. Dezember 2021. Sie kommentiert zudem das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das vor allem die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Telekommunikations- und Internetbranchen enthält. Die bisherige telekommunikations- und datenschutzrechtliche Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Literatur werden in diesem Standardwerk umfassend dargestellt. Die neuen unionsrechtlichen Grundlagen durch den Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation werden vollständig berücksichtigt. Einleitungen zur Historie und Entwicklung des Telekommunikationsrechts, zum maßgeblichen Unionsrecht, sowie zur Marktregulierung erleichtern einen systematischen Zugang. Zielgruppe Für in- und ausländische Netzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, Internet-Service-Provider und E-Commerce-Anbieter, Telekommunikationsausrüstungsunternehmen, Telekommunikations- und Datenschutzbeauftragte, Beratungsunternehmen, Rundfunkveranstalter und andere Content-Anbieter, Aufsichtsbehörden, Ministerien, Verbände, Gerichte und Rechtsanwaltschaft.