Bedeutungsinhalt des §140a SGB V

Im Spannungsverhältnis zwischen Gemeinwohl und Wettbewerb: Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung fordern eine immer bessere medizinische Versorgung, die allerdings auch immer mehr fi nanzielle Mittel verschlingt. Die Einführung der integrierten Versorgung nach § 140a SGB V im Jahr 2004 wollte hier Abhilfe schaffen und trotz steigender Kosten im Gesundheitssystem eine adäquate Versorgung insbesondere auch chronisch kranker Patienten sicherstellen.°°Orientiert sich die gesetzliche Krankenversicherung in diesen Vorschriften an Gemeinwohlaspekten oder eher am Wettbewerbsgedanken? Wibke Kreikebohm untersucht die Zukunftschancen und -risiken der integrierten Versorgung. Sie klärt, welche Bestandteile für deren Gelingen zwingend notwendig sind, welche noch ausgebaut oder geschaffen werden müssen und defi niert einen handhabbaren und nachvollziehbaren Anwendungskanon des § 140a SGB V.°°