Begleiteter Umgang

Dieses Kapitel befasst sich mit dem begleiteten Umgang nach Trennung und Scheidung. Zunächst wird die rechtliche Ausgangslage erläutert und eine Abgrenzung zur Umgangspflegschaft vorgenommen. Der begleitete Umgang als Jugendhilfeangebot wird mit seinen Zielen, in seinen unterschiedlichen Leistungs- und Organisationsformen dargestellt. Auf die Aufgaben des Jugendamtes u. a. im Hinblick auf die Planung bedarfsgerechter Angebote, die leistungsbezogene Fallsteuerung, die Aushandlung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen wird ebenso eingegangen wie auf die Rolle und Funktion der Fachkräfte der Jugendämter / ASD im familiengerichtlichen Verfahren. Das Thema Kooperation der am begleiteten Umgang beteiligten Institutionen und Professionen schließt das Kapitel ab.

Möllers, Jutta, Dipl.-Päd., Familientherapeutin, Mediatorin in Strafsachen, Jhrg. 1960; Fachberaterin und Fortbildnerin im LWL-Landesjugendamt Westfalen, Referat Erzieherische Hilfen, Sachbereich Beratung, Planung, Förderung; jutta.moellers@lwl.org