Begriffsbildung durch den Europäischen Gerichtshof - autonom oder durch Verweis auf die nationalen Rechtsordnungen?

Die Frage, wann ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff autonom oder durch Verweis auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen auszulegen ist, ist bislang kaum erkannt, geschweige denn dogmatisch durchdrungen worden. Elke Scheibeler nähert sich diesem Problem in der vorliegenden Abhandlung, indem sie einige Beispielsbegriffe untersucht. So beschäftigt sie sich mit den fünf gemeinschaftsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffen, dem Betriebsbegriff sowie dem Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, der eine Einschränkung der Grundfreiheiten erlaubt. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass sich eine schematische Lösung verbietet. Ob der jeweilige Begriff autonom oder durch Verweis auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen auszulegen ist, entscheidet vielmehr die Auslegung der jeweiligen Norm. Indizien sind beispielsweise, ob gemeinschaftsweit eine einheitliche Regelung erreicht werden soll oder ob die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen nur um einen gemeinschaftsrechtlichen Aspekt ergänzt werden sollen. Abschließend prüft die Autorin, wie detailliert der jeweilige Begriff im Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 234 EG (Art. 177 EGV a.F.) ausgelegt werden darf.