Begünstigte Art. 21 GG die Entwicklung Deutschlands hin zum Parteienstaat?

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,3, Universität Potsdam (Professur für das Regierungssystem der BRD), Veranstaltung: Freies Mandat und politische Geschlossenheit. Widerspruch oder Ergänzung zweier Prinzipien des Parlamentarismus?, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.' Dieser kurze Satz aus dem Grundgesetz soll der Anstoß für die folgende Arbeit sein. Ist er für die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Machtexpansion der Parteien verantwortlich? Vor über einem Jahrzehnt war es der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker, der auf die fortschreitende Fehlentwicklung des Parteiensystems in Deutschland aufmerksam gemacht hatte. Kritik gab es auch schon früher von Politologen, aber Weizsäcker war der erste Prominente aus dem politischen Kreis. Die Brisanz der Parteispendenaffäre um den Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl hat gezeigt, unter welcher öffentlichen Beobachtung besonders die Parteien stehen. Vor allem die großen Volksparteien verlieren immer mehr das Vertrauen der Bürger. Ziel dieser Arbeit soll es aber nicht sein, Begriffe wie Politik- oder Parteienverdrossenheit nach ihren Ursachen zu erforschen, sondern herauszufinden, ob Art. 21 GG die Bundesrepublik zum Parteienstaat machte. Deutschland stand nach dem 2. Weltkrieg ohne gültige Verfassung da. Da die Väter des Grundgesetzes die Fehler aus der Weimarer Verfassung nicht wiederholen wollten, wurden Parteien erstmals verfassungsrechtlich in das politische Geschehen verankert. Niemand war wohl in der Lage, sich auszumalen, dass diese Neuerung Jahrzehnte später für derartige Diskussionen sorgen würde. Es muss die Frage gestellt werden, ob die Parteien ihre Macht über das verfassungsgemäße Maß hinaus ausgedehnt haben. Sind sie neben dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht zu einem sechsten Verfassungsorgan herangewachsen? Wenn ein bestehendes System kritisiert wird, wären mögliche Alternativen wünschenswert. Hier drängt sich die Frage auf, ob ein politisches System überhaupt Parteien benötigt. Sie sollen ja als Übermittler des Volkswillens in die staatliche Sphäre fungieren. An diesen Gedanken schließt sich ein weiteres Problem an, welches das Verhältnis der Mitglieder zu ihren Parteien charakterisiert. Art. 38 GG steht mit Art. 21 GG enger in Verbindung, als es aus dem Grundgesetz ersichtlich wird. Genießen Abgeordnete noch volle Mandatsfreiheit, wie es Art. 38 GG vorgibt? Keine dieser Fragen wird im Rahmen dieser Arbeit vollständig beantwortet werden können. Vielmehr sollen verschiedene Gründe aufgezeigt werden, die für eine parteienstaatliche Entwicklung Deutschlands sprechen.

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