Begutachtungsgespräch im juristischen Betreuungsverfahren

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Psychologie - Beratung, Therapie, Note: 1, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Sozialisationsforschung und Sozialpsychologie), Veranstaltung: Theorie und Praxis psychotherapeutischer Beratung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Begutachtung im Rahmen des juristischen Verfahrens. Neben einer allgemeinen Darstellung der zahlreichen Möglichkeiten einer Begutachtung, die das Gesetz vorsieht, liegt der Schwerpunkt auf dem psychosozialen Begutachtungsgespräch im Betreuungsverfahren. Um das Betreuungsverfahren von anderen gesetzlich fixierten Maßnahmen zu unterscheiden, werden diese kurz erläutert. Dabei wird grob zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Seite unterschieden und danach die jeweilige rechtliche Zielsetzung dargestellt, bevor ausführlich auf das Betreuungsverfahren eingegangen wird. Hierbei wird die historische, rechtliche, ethische und psychologische Dimension erörtert. Die Betrachtung erfolgt aus der Sicht des Gutachters als auch des Begutachteten, um eventuell auftretende Schwierigkeiten zwischen beiden besser skizzieren zu können. Das Betreuungsverfahren ist ein rechtlich-soziales Instrument, mit dem Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu kümmern, geholfen werden soll. Es handelt sich um eine Maßnahme der Fürsorge, die staatlich verordnet werden kann. Das Betreuungsverfahren weist aufgrund seiner Charakteristik starke Einschnitte in die von der Verfassung garantierten Grundrechte eines jeden Menschen auf: eine Problematik, der Gerichte und Rechtsanwälte eine verständlicherweise hohe Bedeutung beimessen und bei ihrer Prüfung durch Kommentierungen und Rechtssprechung an hohe Hürden gebunden sind. Die zu diesem Thema erhältliche Literatur beschäftigt sich daher größtenteils mit juristischen Details, wohingegen mein Anliegen die übergreifende Darstellung und Verknüpfung der rechtlichen, ethischen und vor allem sozialwissenschaftlichen Facetten dieses Vorgangs ist. Das besondere Interesse liegt hierbei auf der Präsentation des psychosozialen Gespräches, da diesem die zentrale Bedeutung bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung zukommt. [...]