Behandlung aktienkursorientierter Vergütungssysteme aus Sicht des Arbeitgebers nach deutschem Steuerrecht und IFRS im Vergleich
Autor: | Johannes Schlicht |
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EAN: | 9783638386500 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 12.06.2005 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Arbeitgebers Behandlung IFRS Sicht Steuerrecht Vergleich Vergütungssysteme |
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] In dieser Arbeit wird die unterschiedliche Behandlung aktienkursorientierter Vergü- tungssysteme nach deutschem Steuerrecht und nach IFRS 2 dargestellt und disku- tiert. Nach einer Unterteilung und Begriffsbestimmung aktienkursorientierter Vergü- tungssysteme liegt der Fokus der Untersuchung auf der Behandlung der Varianten Stock Options und Phantom Stocks. W ährend erstere zu den so genannten echten Eigenkapitalinstrumenten zählt, ordnet man letztere den virtuellen Eigenkapital- instrumenten zu. Die steuerlichen Konsequenzen einer Auflage solcher Vergütungs- instrumente werden mittels einer Modellrechnung quantifiziert. Dabei w ird die Ent- wicklung des Steuerbarwertes für die Fallkonstellationen Ausübung und Nichtaus- übung der Instrumente betrachtet. Die Arbeit beschränkt sich auf die Arbeitgeber- sicht. Konsequenzen auf Seiten der Arbeitnehmer oder der Aktionäre sind nicht Ge- genstand der Untersuchung. Das deutsche Steuerrecht versagt bei Stock Options mittels bedingter Kapitalerhö- hung die Möglichkeit Betriebsausgaben anzusetzen. W erden sie dagegen durch z u- rückerworbene eigene Anteile bedient, so können Rückstellungen in Höhe des inne- ren Wertes der Option angesetzt und in gleicher Höhe Betriebsausgaben geltend g e- macht werden. Nach IFRS 2 kann bei Stock Options generell Personalaufwand ge- bucht werden. Während nach deutschem Steuerrecht die Bilanzierung von Stock Options somit von deren Bedienungsart durch das Unternehmen abhängt, ist die Be- dienungsart nach IFRS 2 unerheblich. Die Bewertung erfolgt zum fair v alue, welcher zum Gewährungszeitpunkt über den so genannten Leistungszeitraum fixiert wird. Die ermittelten Gesamtaufwendungen werden pro rata temporis über den Leistungs- zeitraum verteilt.