Beratungspflichten

Beratungspflichten und die Voraussetzungen der Haftung des Ratgebers haben die Zivilrechtswissenschaft bereits mehr als ein Jahrhundert lang beschäftigt. Seit den 1990er Jahren stehen Beratungspflichten zunehmend im Fokus von Rechtspolitik, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Rechtswissenschaft und -praxis der Gegenwart betrachten das Recht der Beratung dabei typischerweise durch die Linse eines bestimmten Teilrechtsgebiets. Michael Heese stellt dem ein Verständnis von Beratung als allgemeines Strukturphänomen gegenüber, dessen rechtliche Anforderungen sich über ein Denken in beweglichen Systemen und Topoi hinaus weitergehend verallgemeinern und strukturieren lassen. Unter Berücksichtigung des Berufs- und Aufsichtsrechts entwickelt er erstmals eine allgemeine Zivilrechtsdogmatik der Beratungspflichten und beschreibt eine allgemeingültige Haftungstheorie der Beratung. Die vorliegende Habilitationsschrift wurde mit dem Peter Schlechtriem-Preis 2015 der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und dem Förderpreis 2015 der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.

Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 2008 Promotion in Göttingen; 2008-09 LL.M.-Studium an der Yale Law School; 2015 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europäisches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg.

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