Berechnung und Bedeutung der Schwellenwerte im neuen Bundesvergaberecht 2006

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: Sehr Gut, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das öffentliche Auftragswesen nimmt in der heutigen Wirtschaft einen enormen Stellenwert ein, welcher auch in Zukunft nicht zu unterschätzen sein wird. Angesichts dessen erscheint es wenig verwunderlich, dass insbesondere das Vergaberecht einer hohen Dynamik unterliegt, die nicht unwesentlich von europarechtlichen Vorgaben determiniert ist. Mit dem Beitritt Österreichs zum EWR wurde die Stammfassung des BVergG 1993 erlassen. Dieses galt nur für Aufträge oberhalb der sog. Schwellenwerte, sodass nur in diesem Bereich eine detaillierte Regelung des Vergabeverfahrens, sowie eine effektiv wirkende Vergabekontrolle bestand. Aufgrund des Erfordernisses die EURichtlinien umzusetzen, fanden sich ursprünglich zehn verschiedene Regelungswerke auf Bundes- und Landesebene wieder. Erst anno 2002 kam es zu einer materiellrechtlichen Vereinheitlichung im Zuge des BVergG 2002, welches für alle Vergaben öffentlicher Auftraggeber unabhängig vom Wert der zu vergebenen Aufträge galt. Basierend auf dem BVergG 2002 kam es zur Weiterentwicklung des österreichischen Vergaberechts, das im heute gültigen BVergG 2006 seinen Niederschlag findet. Mit dem neuen Gesetz gehen sowohl für Auftraggeber, als auch für Bieter eine Reihe von Änderungen einher. Vorliegende Arbeit versucht die Bedeutung der sog. Schwellenwerte für das Vergabewesen zu thematisieren. Hierbei erfolgt zunächst eine grobe Skizzierung des Vergaberechts auf europäischer und österreichischer Ebene. Daran anschließend wird - neben den generellen Berechnungsgrundsätzen - dargestellt, wie der Wert für die verschiedenen Auftragsarten zu ermitteln ist, der sodann maßgeblicher Faktor für die weiteren einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen ist. Schlussendlich findet die Arbeit im Resümee ihren Ausklang.

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