Bericht an den VT-Gutachter

Ab 1. April 2017 gibt es bezüglich der Beantragung und Durchführung von Psychotherapien im so genannten Richtlinienverfahren gravierende Änderungen. Der vorliegende Leitfaden zeigt auf, was ab sofort beim Bericht an den Gutachter zu beachten ist. Angehängt ist neben Beispielfällen auch eine listenmäßige Aufstellung der evidenzbasierten Behandlungsverfahren für die häufigsten Störungsbilder.

Dipl.-Psych. Dr. Margot Müther, nach dem Diplom in Psychologie und parallel zur Promotion (Dr. rer. nat.) Ausbildungen in Gesprächs- und Verhaltenstherapie (Gesprächstherapeutin GWG; Verhaltenstherapeutin DBV). Seitdem Tätigkeit als Psychotherapeutin in freier Praxis. Ab 1976 für mehrere Jahre Mitglied der Anerkennungskommission der damals neu gegründeten DGVT. Circa 20 Jahre lang Gutachterin für Familien-, Vormundschafts- und Strafgerichte. Seit 1982 Gutachterin für gesetzliche Krankenkassen (im so genannten TK-Verfahren). Seit 1992 Dozentin und Supervisorin an einem (seit 1999) staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie. Seit 2001 Gutachterin für VT-Anträge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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