Berücksichtigung von Counterparty Value Adjustment (CVA), Debt Value Adjustment (DVA) und Funding Value Adjustment (FVA) bei der Bepreisung und Bewertung durch Banken

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen), Veranstaltung: Banking and Finance, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit der aktuellen Finanzkrise, insbesondere seit dem Ausfall von Lehman Brothers, einem der größten Handelspartner für nicht standardisierte over-the-counter (OTC) Derivate, haben die Messung und das Management von Kontrahentenausfallrisiken enorm an Bedeutung gewonnen. Zuvor war eine Situation zwischen Banken, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden hat, für Marktteilnehmer des Kapitalmarkts faktisch undenkbar. Entsprechend wurden Kontrahentenrisiken lediglich bei bilateralen Kontrakten mit Unternehmen der Industrie berücksichtigt. Dagegen wurden große Bankinstitute als 'systemrelevant' angesehen und profitierten von ihrem sogenannten 'too-big-to-fail'-Status. So war es einerseits bereits vor der Finanzkrise bei der Bewertung von primären Finanzinstrumenten wie Anleihen üblich, das Kontrahentenausfallrisiko in Form eines Credit Spreads einzupreisen. Dagegen wurde dieses Risiko bei den marktüblichen Bewertungsmethoden für außerbörsliche Derivate regelmäßig vernachlässigt. Nachdem jedoch wichtige Finanzinstitute wie AIG, Lehman Brothers und Bear Sterns tatsächlich oder de-facto ausgefallen sind, rückte dieses Risiko auch bei der Bewertung von nicht standardisierten Derivaten in den Fokus der Banken. Dieses sogenannte Kontrahentenausfallrisiko - auch als Counterparty Credit Risk (CCR) charakterisiert - ist eine spezifische Ausprägung des Kreditrisikos. Es bezeichnet die Gefahr, dass der jeweilige Vertragspartner einer OTC-Transaktion vor dem Laufzeitzeitende des Geschäfts ausfallen könnte und somit nicht mehr in der Lage wäre, seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zu den Produkten die besonders dem CCR unterliegen, gehören neben allen Arten von außerbörslichen Derivaten auch weitere bilateral abgeschlossene Verträge wie beispielsweise Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Repurchase Agreements (Repos) und Leihe-Geschäfte, bei denen ein Vermögensgegenstand eine Termingeldtransaktion besichert. Börsengehandelte Derivate entziehen sich der benannten Problematik dieser Geschäfte. Hier schaltet sich eine zentrale Clearingstelle als Zentrale Abwicklungseinheit zwischen die Handelspartner. Im Gegensatz zu Darlehensverträgen, bei denen lediglich der Gläubiger einem Ausfallrisiko ausgesetzt ist, beinhaltet das CCR ein zweiseitiges Verlustrisiko. Diese Eigenschaft basiert auf dem bilateralen Charakter von Derivaten, wie beispielsweise Zins- oder Währungsswaps ...

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