Berufliche Anforderungen im AGG.

Die Rechtfertigungstatbestände für Benachteiligungen im arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bestimmen Reichweite und Wirkung der Diskriminierungsverbote. Wann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zu bejahen ist, wird - nicht zuletzt auf Grund der auch dem Europarecht geschuldeten Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe - in Rechtsprechung und Literatur bisher höchst unterschiedlich, vielmals ergebnisorientiert gelöst. Thomas Rothballer strukturiert die diskriminierungsrechtliche Ausnahmevorschrift der beruflichen Anforderungen. Es wird ein nachvollziehbarer Rahmen für die Beurteilung des Rechtfertigungsmaßstabs geschaffen, der anhand einer Vielzahl von Einzelproblemen des Diskriminierungsrechts praxisbezogen geprüft wird. Neben den - teils europarechtlichen - Grundlagen behandelt die Arbeit auch besondere Konstellationen wie beispielsweise Kirchen und Tendenzbetriebe als Arbeitgeber oder Erwartungen Dritter.

Thomas Rothballer studierte ab 2009 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (2014) beim Landesjustizprüfungsamt Bayern verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Prof. Dr. Richard Giesen am Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Begleitend hierzu war er bei seinem Doktorvater am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Jahr 2015 begann er das Referendariat beim Oberlandesgericht München und wurde im Wintersemester 2015/2016 durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert.