Beschäftigung - Neue Arbeitsformen

Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule St. Pölten, Veranstaltung: Seminar Wirtschaft- und Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Arbeit wird in der Physik als das Produkt von einwirkender Kraft und zurückgelegtem Weg definiert. Sie ist der Begriff für bewusstes und zielgerechtes Handeln von Menschen zum Zweck der Existenzsicherung sowie der Befriedigung von Bedürfnissen. Im Mittelhochdeutschen war 'arebeit' das Wort für Mühsal. (Schmid 1999) Im Zentrum unseres Denkens steht die Arbeit. Sie ist die Grundlage unserer Existenzsicherung und schafft jene materiellen Werte, auf die unsere Gesellschaft aufgebaut ist. Erwerbsarbeit ist aber nicht nur ein Mittel, um Einkommen und Einfluss zu erlangen, sondern sie ermöglicht vor allem die gesellschaftliche Teilhabe. Sie ist eine wesentliche Quelle von Anerkennung und Selbstverwirklichung. (Sallmutter 1999) Wo Erwerbsarbeit in einer Gesellschaft, deren Werte darauf aufgebaut sind, schwindet, verschwindet auch die Teilhabe und zerbricht dadurch der gesellschaftliche Zusammenhalt. Jahoda und Lazarsfeld haben diesen Prozess in ihrer Sozialstudie 'Die Arbeitslosen von Marienthal' eindrucksvoll dargelegt. Vollbeschäftigung hat in unserer Gesellschaft nach wie vor einen hohen Stellenwert. In den letzten Jahren hat es jedoch zunehmende Veränderungen auf dem Arbeitsmarktes gegeben. Der grundlegende Baustein unserer Erwerbsgesellschaft ist nach wie vor der Normalarbeitstag. Er bestimmt das Einkommen und den Wohlstand der Erwerbstätigen und auch die Leistungen des Sozialstaates orientieren sich an dieser 'männlichen Normalerwerbsbiographie'. (Schmid 1999) Ein Normalarbeitsverhältnis definiert sich wie folgt: • Vollzeitarbeitsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit zwischen 36 und 40 Stunden • Normalarbeitstag von 8 Stunden, 5-Tagewoche, Arbeitsbeginn zwischen 6.00 und 9.00 Uhr, Arbeitsende zwischen 14.00 und 18.00 • Arbeitsvergütung in monatlichen Beträgen bezahlt • Höhe der Vergütung und viele betriebliche Sozialleistungen hängen von der Qualifikation und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab • gewisser Schutz: z.B. Kündigungsfristen, Abfertigungen, pragmatisiertes Beschäftigungsverhältnis z.B. Öffentlicher Dienst, Sozialpläne bei Massenentlassungen, usw. • Gehälter, Löhne und Arbeitsbedingungen sind kollektivvertraglich geregelt

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