Beschäftigungseffekte durch Mini- und Midijobs

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Einführung der Hartz-Gesetze ab dem 1. April 2003 reformierte die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse grundlegend. Insgesamt vier Reformpakete, Hartz I bis IV, stellte der ehemalige VW-Manager Peter Hartz am 16. August 2002 zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit vor. Diese sollten zudem zu Einsparungen von Sozialausgaben führen. Die Gründe für die Änderung der Sozialgesetze waren zum einen die geplante effizientere Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und zum anderen die Reform der staatlichen Arbeitsvermittlung, denn die Unterschiede zwischen Ausgaben, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und der tatsächlichen Zahl der Menschen ohne Arbeit waren zu groß. 30 Jahre lang versorgte die Bundesrepublik ihre Arbeitslosen mit milliardenschweren Unterstützungszahlungen deutlich über dem europäischen Durchschnitt und dennoch stiegen in dieser Zeit die Arbeitslosenzahlen unvermindert an. Das lag auch daran, dass sich die diversen Lohnersatzleistungen bei manchen Arbeitslosen zu einer teils stattlichen Alternative zum Lohn entwickelten. Das so genannte Abstandsgebot, nach dem Arbeit stets mehr einbringen muss als Nichtarbeit, war verletzt. Als größtes Projekt sah Hartz I die Einführung der so genannten Personal-Service Agenturen vor, um Arbeitslose an Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln. Bekanntestes Vorhaben von Hartz II war die Einführung der Ich-AG, sowie der Mini- und Midi-Jobs. Wer sich als Privatperson selbstständig machte und eine Ich-AG gründete, sollte drei Jahre lang eine finanzielle Förderung vom Staat erhalten. Hartz III sah die Umstrukturierung der Arbeitsämter vor. Aus den Ämtern wurden die Bundesagenturen für Arbeit. In den gleichzeitig eingeführten Jobcentern kümmern sich Mitarbeiter verstärkt um Arbeitslose. Ziel war es, die Zuständigkeitsbereiche zwischen Sozial- und Arbeitsamt klar voneinander zu trennen. Das vorerst letzte Gesetz der Arbeitsmarktreform, Hartz IV, ist die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe in das Arbeitslosengeld II (ALG II, ‘Grundsicherung für Arbeitssuchende’), das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Das ALG II soll den Druck auf Langzeitarbeitslose erhöhen, denn wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, erhält monatlich nur noch den Regelsatz von 347 Euro. Die Mini- beziehungsweise Midijobs des Hartz II-Gesetzes lösten die bis dahin bekannten 325€-Jobs ab. Diese Veränderung spaltete die Meinung der Experten. Die Optimisten erwarteten bis zu 800.000 neue Jobs durch die neuen [...]