Beschaffung als Anwendungsvoraussetzung des deutschen und europäischen Vergaberechts

Das deutsche und europäische Vergaberecht hat in den letzten 30 Jahren in der deutschen Rechtswissenschaft und -praxis zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen und sich zu einem anerkannten Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts entwickelt. Dennoch ist eine wesentliche Grundlagenfrage des Vergaberechts bislang noch fast vollständig unbearbeitet, nämlich die nach dem notwendigen Beschaffungsbezug der öffentlichen Auftragsvergabe. Es steht völlig außer Frage, dass das Vorliegen eines Gewerbes grundlegende Anwendungsvoraussetzung des Gewerberechts oder das Vorliegen einer Versammlung Ausgangspunkt für die Anwendbarkeit des Versammlungsrechts ist. Hingegen existieren Uneinigkeiten darüber, inwiefern ein öffentlicher Beschaffungszweck grundlegende Anwendungsvoraussetzung des Vergaberechts ist und welche Merkmale ein solcher aufweist. Diese rechtswissenschaftliche Lücke schließt die Verfasserin mit Ihrer Arbeit.

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