Beschränkungen und Verbote des Kraftfahrzeugverkehrs zur Verminderung der Luftbelastung.
Autor: | Stefan Lühle |
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EAN: | 9783428493050 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 06.10.2017 |
Untertitel: | Das deutsche Immissionsschutzrecht in seinem verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Rahmen. |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Immissionsschutz Ozon Smog |
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Thema der Untersuchung ist die Frage, wie der Staat, insbesondere der Gesetzgeber, auf die Luftverunreinigung durch Kraftfahrzeuge bislang einfachgesetzlich reagiert hat und wie er verfassungsrechtlich reagieren muß. Im ersten Teil der Untersuchung beschreibt der Autor die kontinuierliche Zunahme der durch den motorisierten Individualverkehr verursachten Luftverschmutzung und deren Auswirkungen. Daraufhin stellt er fest, daß die Grundrechte sowohl die Autofahrer als auch die durch die Abgase Betroffenen schützen. Im weiteren werden die Kompetenzen der drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) auf dem Gebiet der Verkehrsbeschränkungen untersucht. Dabei wird festgestellt, daß Verkehrsbeschränkungen auch in Form einer Abgabenpflicht erfolgen können. Weder das Europa- noch das Völkerrecht stehen solchen Beschränkungen entgegen. Anschließend behandelt Lühle die einfach-rechtliche Ebene. Untersucht wird § 40 Abs. 2 BImSchG, der zu Verkehrsbeschränkungen in kleinräumigen Gebieten ermächtigt. Dabei kommt der Verfasser zum Ergebnis, daß diese Norm eine flexible Reaktion auf eine Belastung durch Kfz-Abgase ermöglicht, gleichwohl aber bislang keine Anwendung gefunden hat. Der den Wintersmog betreffende § 40 Abs. 1 BImSchG ist dagegen praktisch bedeutungslos geworden. Weiterhin untersucht der Verfasser das sog. Ozongesetz (§§ 40a ff. BImSchG) und stellt fest, daß es nicht geeignet ist, wirksam gegen die Ozonbelastung vorzugehen. Ausgehend von einer Rechtsvergleichung, bezogen auf Österreich und die USA, schließt der Autor die Untersuchung mit rechtspolitischen Vorschlägen, wobei er an zuvor gefundene verfassungsrechtliche wie einfach-rechtliche Erkenntnisse anknüpft.