Besitz durch strafprozessuale Beschlagnahme.

Die Autorin beschäftigt sich mit den sachenrechtlichen Auswirkungen einer strafprozessualen Beschlagnahme. Veranlasst durch den so genannten »Schwabinger Kunstfund« im Jahre 2012, untersucht die Autorin vor allem die besitzrechtliche Rolle der Staatsanwaltschaft während eines Strafverfahrens. Die Einordnung der Staatsanwaltschaft als unmittelbare oder mittelbare Eigen- oder Fremdbesitzerin hängt dabei maßgeblich von der Art und Weise der Durchführung der Beschlagnahme nach §§ 94 ff. StPO, nach §§ 99 f. StPO oder nach §§ 111 b ff. StPO ab. An die sachenrechtliche Einordnung der Staatsanwaltschaft und der anderen Strafverfolgungsbehörden knüpfen sich zahlreiche Rechtsfolgen. Da die Herausgabe ehemals beschlagnahmter Gegenstände nach wie vor nur bruchstückhaft von der Strafprozessordnung geregelt wird, kommt insbesondere der Durchsetzungsmöglichkeit eigentums- und besitzschutzrechtlicher Herausgabeansprüche nach Aufhebung bzw. Beendigung der Beschlagnahme eine besondere Bedeutung zu.