Besitz(schutz) smarter Sachen

Ob Smartphone oder Auto - Hersteller haben über die Internet- oder Mobilfunkverbindung auch nach dem Verkauf oder der Vermietung häufig selbst noch einen digitalen Zugriff auf ihr Produkt. Diese Zugriffsmöglichkeit kann mit einer Sperroption einhergehen. Zahlt der Kunde nicht, wird z.B. die Software blockiert. Ob das Unternehmen diese Sperre aktivieren darf, entscheidet sich zunächst anhand der Vorschriften des Besitzschutzes, die für Betroffene eine rechtliche Soforthilfe bieten können. Die Digitalisierung trifft dabei in den §§ 854 ff. BGB auf über 100 Jahre alte Normen des BGB. Nicht das BGB, wohl aber der Stand der wissenschaftlichen Befassung mit der Thematik bedürfen eines Updates. Nicolas Sander zeigt auf, welche Aspekte zu beachten sind und entwickelt Prüfungsschemata für die Praxis.

Geboren 1997; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter ebendort; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München.

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Besitz(schutz) smarter Sachen Sander, Nicolas Philip

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