Besondere Leistungen bei der Planung von Ingenieurbauwerken nach Teil 3 Abschnitt 3, § 41 Nr. 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen) und Nr. 7 (sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste) HOAI 2013

AHO 7: In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die im Geltungsbereich des Teils 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 6 und 7 HOAI anfallen können. Darüber hinaus sind weitere Leistungen aufgenommen, die im Vorfeld oder im Nachgang der Objektplanung Ingenieurbauwerke notwendig werden können. Die aufgeführten zusätzlich zu vergütenden Leistungen entstammen den Anforderungen an die tägliche Arbeit der Objektplaner für Ingenieurbauwerke. Die einzelnen Leistungen enthalten auch Angaben zur Bewertung des Honorars, soweit dies für sinnvoll erachtet wird. Der gesamte Planungsprozess lässt sich mit diesem ausführlichen Leistungskatalog für alle an der Planung Beteiligten transparenter darstellen und hilft, die Planungsqualität nachhaltig zu sichern.