Besonderheiten der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken bei Jahresabschlüssen nach IFRS

Inhaltsangabe:Einleitung: Basel II und die Rechnungslegung nach IFRS sind die beiden großen Herausforderungen für Kreditinstitute. Der Fokus beider Regelwerke ist zwar unterschiedlich, dennoch lassen sich in verschiedenen Themengebieten Überschneidungen feststellen. Ein Themengebiet welches durch diese Überschneidungen betroffen ist, ist die Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken. Durch Basel II hat sich die Kreditvergabe aus einer mehr oder weniger systematischen Beurteilung (Rating) hin zu einer strukturierten und systematischen Analyse gewandelt. Neben einer rein auf die Bilanzanalyse gerichteten Kreditwürdigkeitsprüfung spielen zukünftig auch sog. weiche Faktoren (soft facts) eine wesentliche Rolle im Kreditvergabeprozess. Die Umstellung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei den meisten Banken weitestgehend abgeschlossen, wobei die Grundlage immer noch die Jahresabschlüsse nach HGB bilden. Des Weiteren spielen auch die Vorgaben von MaK und MaRisk eine wesentliche Rolle in der Systematisierung und Standardisierung der Kreditwürdigkeitsprüfung. Beide Ansätze, die in der Vergangenheit umgesetzt wurden, forcierten eine weitestgehend EDV-gestützte Auswertung der Jahresabschlüsse. Die nächste Herausforderung für die Banken wird die Anpassung der Kreditwürdigkeitsprüfung auf Jahresabschlüsse nach IFRS sein. Im Zuge der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung sind die kapitalmarktnotierten Unternehmen seit dem 01.01.2005 laut EU-Verordnung zu einer Bilanzierung im Konzernabschluss nach IFRS verpflichtet. Hinzu kommt ein Wahlrecht, welches den Mitgliedstaaten einräumt, eigenständig zu entscheiden, ob die Anwendung sowohl für die Konzernabschlüsse der anderen Unternehmen als auch im Einzelabschluss aller Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten ist. Hintergrund für die Harmonisierung der Rechnungslegung ist die bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse aus Sicht der Investoren und Anleger zu erzielen und somit auch der Schutz der Anleger. Aufgrund dieser Vorteile für die Investoren und Anleger kann man davon ausgehen, dass sich innerhalb der nächsten Jahre die Abschlüsse aller Unternehmen in Europa annähern und nach den Grundsätzen der IFRS erstellt werden.Wegen dieser Tatsache bedarf es seitens der Banken weiterer Anpassungen im Kreditvergabeprozess, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die Vorgaben von Basel II weiterhin zu erfüllen. Problemstellung: Wie bereits in der Einleitung genannt, sind die [¿]