Bessere Rechtsetzung

Die Mängel des europäischen Rechts sind seit langem bekannt. Die EU hat deshalb bereits vor mehr als zwanzig Jahren begonnen, ihre Rechtsetzung zu verbessern. Unionsbürger, Wirtschaft und die Mitgliedstaaten sollen von den Vorteilen einfacher, verständlicher und kostengünstiger Rechtsvorschriften profitieren. In den Jahren 2015 und 2016 haben Kommission, Parlament und Rat ihr Engagement für eine Bessere Rechtsetzung durch umfangreiche Maßnahmen abermals bekräftigt. Doch wie geeignet sind diese Anstrengungen der drei am Rechtsetzungsverfahren beteiligten Unionsorgane, das Ziel einer Besseren Rechtsetzung in der EU zu verwirklichen? Die anhaltende Kritik an den ergriffenen Maßnahmen gibt Anlass dazu, das europäische Konzept der Besseren Rechtsetzung eingehend zu analysieren und seine tatsächliche Leistungsfähigkeit festzustellen. Hierfür untersucht Maximilian Mödinger die Funktions- und Wirkungsweise einzelner Instrumente des Konzepts, arbeitet Defizite sowie deren Ursachen heraus und entwickelt hierauf aufbauend Reformvorschläge.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2014 Erste juristische Prüfung; Referendariat am Landgericht Heidelberg; 2016 Zweite juristische Prüfung; 2016-19 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg; derzeit Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe.