Bestattungsgesetz Niedersachsen

Die Neubearbeitung des Kommentars berücksichtigt den Stand des Gesetzes zum 01.01.2019 und den Stand der Verordnung über die Todesbescheinigung zum 01.08.2019. Kommentiert wird das gesamte Bestattungsrecht einschließlich der neuen ärztlichen Meldepflichten bei der Leichenschau, die Bestattung in Mausoleum, Gruft und Columbarium, die Einhaltung des Schutzes vor ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes auf Friedhöfen und die neugefasste Todesbescheinigung.

Dr. Thomas Horn, Ministerialrat a. D., ehemals Niedersächsisches Sozialministerium, zuständiger Referent für das Bestattungsgesetz Niedersachsen.

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