Besteuerung des Holdingstandortes Deutschland nach der Unternehmenssteuerreform

Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Holdingstrukturen stellen seit Jahren eine beliebte Form der Gestaltung nationaler und internationaler unternehmerischer Betätigung dar. Sie erlangen als Folge der Globalisierung der Wirtschaft zunehmende Bedeutung im Rahmen grenzüberschreitender Unternehmenszusammenschlüsse. Bei Aufbau und Standortentscheidung internationaler Konzerne können neben vielfältigen funktionalen und organisatorischen Gründen auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Der sich verschärfende internationale Wettbewerb sowie der Zwang zur Kostenreduzierung stellt Unternehmen vor die Notwendigkeit, historische Standortentscheidungen im Hinblick auf Kosten- bzw. Steuereinsparungen zu überprüfen. Daraus ergibt sich ein latenter Anreiz dort zu investieren, wo attraktivere steuerliche Ra hmenbedingungen vorherrschen. Durch Implementierung einer Holdinggesellschaft als selbstständiger Steuerrechtsträger, eröffnet sich die Möglichkeit einer Partizipation am nationalen und internationalen Steue rrecht des jeweiligen Holding-Standortes. Bei entsprechender Ausgestaltung des nationalen Steuerrechtes in Kombination mit dem Steuerrecht anderer beteiligter Staaten, kann sich gegenüber einer Direktinvestition von der Mutter- in die Tochtergesellschaften eine geringere Gesamtsteuerbelastung ergeben. Auf die Schaffung von Holdingprivilegien europäischer Nachbarstaaten reagierte der deutsche Gesetzgeber im Jahr 1993 verhältnismäßig spät mit Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen durch das Standortsicherungsgesetz1. Erklärtes Ziel war die Förderung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums, die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Sicherung der Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsstandort. Dabei sollten steuerliche Hemmnisse für Investitionen in inländische Holdinggesellschaften beseitigt werden. Die wenigen spezifischen Holdingvorschriften des deutschen (internationalen) Steuerrechts wurden durch die Gesetze zur Reform der Unternehmensbesteuerung, zuletzt im Rahmen des Unterne hmenssteuerfortentwicklungsgesetz, zum Teil einschne idend verändert. [...]

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