Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf

1. Sog. halber Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) 2. Sog. Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG) 3. Freibetrag für den Veräußerungsgewinn (§ 16 Abs. 4 EStG) 4. Besonderheiten bei Veräußerung von Arztpraxen 5. Steuergestaltung