Besteuerung in der Insolvenz

Inhaltsangabe:Einleitung: Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger eines Schuldners einheitlich und gemeinschaftlich zu befriedigen. Nach den Gesetzen, Rechtssprechungen und Insolvenzverordnungen erfolgt dies, indem das Vermögen des Unternehmens verwertet wird und der Erlös aufgeteilt wird oder auch das Unternehmen mit Hilfe eines Insolvenzverwalters saniert und das Unternehmen dadurch erhalten bleibt. Die am 01.01.199 in Kraft getretene Insolvenzverordnung hat zahlreiche positive Veränderungen bezüglich der Sanierung eines Unternehmens mit sich gebracht. Insolvente Unternehmen können Möglichkeiten und Chancen in Anspruch nehmen, die es außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht gegeben hätte. D.h.: Gläubiger haben keinen Zugriff mehr auf das Vermögen des Schuldners. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dürfen nicht durchgeführt werden usw. Arbeitsverhältnisse können mit einer maximalen Frist von drei Monaten beendet werden. Es müssen keine Abfindungen bezahlt werden. Geschlossene, aber noch nicht erfüllte Verträge können durch einfache Erklärung des Verwalters einseitig beendet werden. Gem § 11 und 12 InsO sind insolvenzfähig alle natürlichen Personen, juristische Personen und sonstige Rechtsträger eines eigenen Vermögens, deren Haftung durch das Insolvenzverfahren realisiert werden soll.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis2 Vorwort4 I.Grundlagen des Insolvenzrechts5 1.1Einführung5 1.2Insolvenzgründe5 a)Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO5 b)Drohende Zahlungsunfähigkeit § 28 InsO5 c)Überschuldung § 19 InsO5 II.Allgemeines Insolvenzsteuerrecht6 1.1Überblick6 1.2Eröffnung des Insolvenzverfahrens6 1.3Verfahrensrechtliche Stellung von Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner8 a)Insolvenzschuldner8 b)Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter8 c)Vorläufige Insolvenzverwalter10 1.4Die Steuerforderung als Insolvenzforderung11 a)Nicht fällige Steuerforderung12 b)Anmeldung und Feststellung von Steuerforderung als Insolvenzforderung12 c)Prüfungstermin12 1.5Feststellung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis12 a)Prüfungstermin ohne Widerspruch12 b)Widerspruch wegen Steuerforderungen12 aa)Nichttitulierte Forderungen13 bb)Titulierte Forderungen14 cc)Widerspruch des Schuldners15 1.6Während des Verfahrens entstehende Steuerforderungen15 1.7Steueraufrechnung im Insolvenzverfahren17 a)Allgemeines zur Aufrechnung17 b)Voraussetzungen18 c)Aufrechnungsverbote18 d)Aufrechnung mit Steuern19 aa)Aufrechnung [...]