Betonböden im Industrie- und Gewerbebau

Inhaltsangabe:Einleitung: Der Begriff der Industriefußböden umfaßt im wesentlichen Betonböden für industriell genutzte Hallenflächen. Doch auch andere Betonböden können als Industriefußböden bezeichnet werden. So zum Beispiel Fußböden in Lagerbereichen, Produktionsstätten, Betriebsräumen, Laboratorien, Verkaufs- und Ausstellungsräumen, Messehallen, Kraftwerken, Werkstätten, Parkbauten, Tankstellen, landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Freiflächen, soweit diese nicht schon zu den Betonstraßen gezählt werden müssen. Nach der Definition der 9. Auflage des Römpp-Chemie-Lexikons sind alle Fußböden, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nicht als Straßen im Außenbereich genutzt werden als Industrieböden zu bezeichnen. Allein aus der Vielzahl der Einsatzbereiche von Betonböden ergeben sich verschiedene Probleme und Fragestellungen. Durch die unterschiedliche Art der Nutzung und der individuellen Beanspruchung ergeben sich für den Planer vielfältige Möglichkeiten der Konzeption. Hier gilt es den richtigen Boden für das jeweilige Einsatzgebiet zu planen, um einerseits die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten, andererseits die Qualität des Bodens dem Einsatzgebiet entsprechend anzupassen, da hier auftretende Schadensfälle im Sanierungsfall hohe Kosten und Folgekosten verursachen. Diese entstehen nicht nur aus den reinen Reparaturkosten, sondern in der Regel auch aus Betriebsstillständen, Produktionsausfällen und der Demontage der vorhandenen Einbauten. Gerade im Hinblick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte gilt es auch eventuelle Alternativen zu berücksichtigen. Hier könnten je nach Beanspruchung und späterer Nutzung Aufpflasterungen, bituminös gebundene Fußbodenaufbauten Stahlplattenkonstruktionen oder auch vorgefertigte Betonbauteile zum Einsatz kommen. Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll auf diese Varianten jedoch nicht näher eingegangen werden. Im Bereich der Betonböden im Industrie- und Gewerbebau sind folgende Themenbereiche von besonderem Interesse: - Normen und Richtlinien. - Gründung. - Bemessung. - Bewehrung (spez. die Gegenüberstellung von unbewehrten, konventionell und faserbewehrten Industrieböden). - Betonböden für spezielle Nutzungen. - Beschichtungen, Beläge (spez. Rißüberbrückung). - Estriche. - Dichtheitsanforderungen ( spez. im Hinblick auf Gesundheit und Umweltschutz ). - Chemische Beständigkeit. - Elektrische Leitfähigkeit. - Betontechnologie (spez. hochfeste Betone). - Oberflächenbeschaffenheit. - spez. [...]

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