Betriebliche Altersversorgung mit der Unterstützungskasse

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Lüneburg (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Analyse von Finanzdienstleistungen und Produktmarketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Systeme der Alterssicherung in Deutschland sind im Umbruch. Mit der Rentenreform des letzten Jahres wurde der Grundstein für eine Bewegung weg von der staatlichen, hin zur privaten Eigenvorsorge gelegt. In Deutschland ruht die Altersversorgung bisher auf drei Säulen: - 1. Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung - 2. Säule: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) - 3. Säule: Die private Vorsorge Der Versorgungsschwerpunkt lag in der Vergangenheit stets auf der ersten Säule, der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie nachfolgend ersichtlich, soll dieses Ungleichgewicht durch die Rentenreform zumindest teilweise beseitigt werden. Die Absenkung des durchschnittlichen Rentenniveaus von 70% auf 67% bei gleichzeitigem Einfrieren des Beitragssatzes bei 22% soll durch eine Stärkung der privaten Vorsorge (Riesterrente) kompensiert werden. Des Weiteren wird eine Vermischung von betrieblicher und privater Vorsorge durch die so genannte 'betrieblich organisierte Privatvorsorge' möglich. Durch die biometrische Entwicklung und der immer kürzer werdenden Spanne der aktiven Lebensarbeitszeit reicht die gesetzliche Versorgung nicht mehr aus. Die vorliegende Arbeit befasst sich im Rahmen der bAV mit einem der klassischen Durchführungswege, der Unterstützungskasse. Die bAV ist die zweite Säule der Drei-Säulen-Theorie. Sie stellt eine freiwillige Sozialleistung des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber dar und ist an ein Arbeits- oder Dienstverhältnis gebunden. Insgesamt ist die Verbreitung der bAV in Deutschland sehr unterschiedlich. Während im verarbeitenden Gewerbe in 1999 68% aller Unternehmen eine bAV für Ihre Mitarbeiter anbieten (dies entspricht 64% der dort Beschäftigten), sind es im Handel nur 32% (dies entspricht 28% der dort Beschäftigten). Auf Unterstützungskassen entfielen dabei mit 21,1 Mrd. Deckungsmittel ca. 7% des Gesamtvolumens der bAV. Neben der Direktzusage mittels Pensionsrückstellungen gehört die Unterstützungskasse nicht zu den im Rahmen des § 10a EStG ('Riesterrente') geförderten Durchführungswegen der bAV (Dies sind die Pensionskasse, die Direktversicherung sowie der neue Durchführungsweg Pensionsfonds.). Trotzdem bietet die Unterstützungskasse auch zukünftig eine ganze Reihe von Vorteilen sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

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