Betriebliches Eingliederungsmanagement

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich im Rahmen des so genannten betrieblichen Eingliederungsmanagements um die Weiterbeschäftigung von beispielsweise langzeitkranken Mitarbeitern im Unternehmen zu kümmern. Das Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern entgegenzuwirken. Arbeitgeber, Betriebsrat sowie weitere Interessenvertreter beteiligen sich im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement beispielsweise bei der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsinhalten.

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