Betriebsgröße und Arbeitsrecht

Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften begründen grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleiche Rechte und Pflichten ¿ eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen macht jedoch die Rechte und Pflichten von bestimmten Schwellenwerten abhängig. Solche Schwellenwerte bestehen in erster Linie im Hinblick auf den Betrieb, das Unternehmen (= Betriebsgröße) bzw. die Anzahl der betroffenen oder berechtigten Arbeitnehmer. Bei Überschreiten derartiger Schwellenwerte werden den Unternehmen oder dem Arbeitnehmer in der Regel zusätzliche Pflichten auferlegt bzw. Vergünstigungen (Rechte) genommen oder gewährt. Andere Vorschriften sehen Staffelungen vor, die Unternehmen nach ihrer Arbeitnehmerzahl finanziell belasten oder besondere Pflichten auferlegen. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht kennt eine Vielzahl von solch unterschiedlichen Schwellenwerten. Unter Hinzurechnung der betriebsspezifischen Grenzwerte, sind es weit über hundert Schwellen, die vor allem für Klein- und Mittelunternehmen von Relevanz sind. Hinzu kommt, dass einige der arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen mit steigender Beschäftigtenzahl weitere Konsequenzen nach sich ziehen. In dem Buch sind die Schwellenwerte nach Themenbereichen geordnet. Die Auflistung verdeutlicht die Verschiedenheit der von Schwellenwertregelungen erfassten Sachverhalte und Regelungsbereiche. Eine tabellelarische Übersicht ist zum Schluss angefügt, wodurch die kritischen Grenzwerte besonders deutlich werden.

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