Zum Werk Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht. Vorteile auf einen Blickzunehmende Bedeutung des Betriebsrentenrechtszunehmender BeratungsbedarfKomplexität der Materie verständlich kommentierthohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts Zur Neuauflage aus dem arbeits- und dem sozialversicherungsrechtlichen TeilWiderruf von VersorgungszusagenArbeitgeberzuschussInsolvenzsicherungBeitragspflicht und LeistungsansprücheAnpassung von BetriebsrentenVersorgungsausgleich von Betriebsrenten (externen Teilung)ferner wichtig:Diskriminierungsfreie GestaltungNovellierung der "versicherungsförmigen Lösung"Übertragung von Versorgungsanrechten auf PensionskassenEbAV-Richtlinie; Auskunftspflichten der Versorgungsträger nach dem VAG und der VAG-InfoVBeitragsbemessung bei Pensionsfonds-ZusagenErweiterte Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber dem PSVaGInsolvenzsicherung verfallbarer AnwartschaftenNeue Freibetragsregelung für Betriebsrenten in der GKVBeitragspflicht privat fortgeführter betrieblicher Versorgungszusagen zur GKV aus dem steuerrechtlichen TeilBMF-Schreiben v. 12.8.2021Bilanzierung von rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen nach IDW RS HFA 30 n.F.

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