Betriebsstättenbesteuerung vor und nach der Umsetzung des AOA.

Die deutsche Umsetzung des »Authorized OECD Approach« (AOA), der Betriebsstätten für Steuerzwecke als selbständige Unternehmen betrachtet, erfolgte in mehreren Schritten ab dem Jahr 2013. Parallel wurden im Rahmen des OECD/G20-Projekts »Base Erosion and Profit Shifting« (BEPS) Änderungen der Definition der Vertreterbetriebsstätte beschlossen. Die theoretischen und besteuerungspraktischen Folgen dieser beiden Entwicklungen sind Gegenstand der Untersuchung und werden jeweils anhand einer kasuistischen Szenarienanalyse kritisch bewertet. Der Schwerpunkt der Untersuchung der deutschen Umsetzung des AOA liegt auf den Maßgaben der »Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung« (BsGaV). Darauf aufbauend erfolgt eine weiterführende Analyse der Vertreterbetriebsstättenbegründung und -gewinnabgrenzung. Die Neuregelungen werden dabei jeweils mit der davor einschlägigen Rechtslage verglichen.

Martin Dombrowski studied business administration at the University of Hamburg and graduated 2013 with a master's degree. Until 2017, Martin Dombrowski was employed at PricewaterhouseCoopers in Hamburg. He relocated to Berlin to become head of the tax department at the Economic Council of Germany in 2017. He obtained his doctoral degree from Martin-Luther-University Halle-Wittenberg in 2018.