Betriebsübergang/Interessenausgleich/Sozialplan

Betriebsübergänge, Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen haben für die betroffenen Mitarbeiter oft weitreichende Folgen. Wenn Arbeitgeber um- und restrukturieren, Betriebsteile abspalten oder zusammenlegen und Bereiche outsourcen wollen, können geltende und tarifl iche Regelungen schnell ins Wanken geraten. Dann sind vor allem Betriebsräte gefordert, die Interessen der Belegschaft zu schützen. Denn oft enden die unternehmerischen Entscheidungen in einem Interessenausgleich und Sozialplan. Der Basiskommentar behandelt die wesentlichen Fragen, mit denen Betriebsräte und Beschäftigte dabei konfrontiert werden. Und er erläutert die rechtlichen Grundlagen, ausführlich und nachvollziehbar. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang § 613a BGB. Diese Bestimmung enthält wichtige Schutzbestimmungen für Beschäftigte und sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergehen.Neben der ausführlichen Darstellung der in § 613a BGB (Betriebsübergang) enthaltenen Regelungen und den damit zusammenhängenden Bestimmungen des UmwG kommentiert der Band wesentliche V orschriften des BetrVG, insbesondere die §§ 111ff. BetrVG (Interessenausgleich / Sozialplan).Die 4. Au? age behandelt zahlreiche neue Themen, etwa:• Fortgeltungen von Betriebsvereinbarungen bei Anwachsung nach Gesellschaftsrecht• Das Verfahren zum Abschluss eines Interessenausgleichs (Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, umwandlungsrechtliche Fragen, Zuständigkeit welchen Betriebsratsgremiums, Hinzuziehen eines Beraters durch den Betriebsrat)• Wirksamkeit der Ablösung betrieblicher Versorgungsleistungen beim Betriebsübergang• Anforderungen an die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Widerspruchsrecht bei einem BetriebsübergangDie für die Praxis sehr wichtige Rechtsprechungsübersicht im Anhang ist auf den neuesten Stand gebracht.Autoren:Dr. jur. Michael Bachner, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, Frankfurt/MainPeter Gerhardt, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Schwegler R echtsanwälte, Frankfurt/MainBeide Autoren beraten Betriebsräte in der betrieblichen Praxis, s chwerpunktmäßig zu den im Kommentar behandelten Themen

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