Bewertung des Anlagevermögens öffentlicher Einrichtungen.

Die kommunalen Körperschaften investieren jährlich Milliardenbeträge in die Schaffung öffentlicher Einrichtungen. Die Vorschriften des Gemeindewirtschafts- und Eigenbetriebsrechts, des Handels- und Steuerrechts, insbesondere aber die Bestimmungen über die Kalkulation von Benutzungsentgelten erlegen den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden umfangreiche Verpflichtungen bei der Erfassung, Bewertung und Abschreibung dieses Vermögens auf. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ordnungsgemäße Anlagenbuchführung. Das Buch faßt den komplexen Stoff für die kommunale Praxis zusammen und beschriebt in 5 Kapiteln: Gegenstand und Umfang der Pflicht zur Vermögensbewertung, Aufbau einer Anlagenbuchhaltung und die Erfassung der einzelnen Vermögensgegenstände, Bewertung der Sachanlagen und die Behandlung von Zuschüssen, Besonderheiten bei der Bewertung von Altanlagen, Aspekte des Handels- und Steuerrechts sowie des Eigenbetriebsrechts.

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