Bewertungsvorschriften in der Rechnungslegung von Kreditinstituten
Autor: | Born, Claus |
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EAN: | 9783838636085 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 184 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 02.05.2001 |
Untertitel: | Ein Vergleich der Vorschriften des HGB mit den IAS und den US-GAAP |
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die zunehmende Globalisierung der Kapitalmärkte und die hieraus resultierende Möglichkeit der Unternehmen, sich Eigen- und Fremdkapital auf in- und ausländischen Märkten zu beschaffen, hat dazu geführt, daß vermehrt eine bessere Vergleichbarkeit der von den Unternehmen veröffentlichten Jahresabschlußdaten und letztendlich eine Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung gefordert wird. Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung sehen sich in diesem Zusammenhang zunehmender Kritik ausgesetzt. Grund hierfür ist ihre primäre Zielsetzung, den steuer- und ausschüttbaren Gewinn nach dem Grundsatz des Gläubigerschutzes auf Basis des Vorsichtsprinzips zu ermitteln. Diese Ausrichtung konfligiert mit dem vorrangigen Zweck der anglo-amerikanischen Rechnungslegung, den Kapitalmarktteilnehmern nach dem Grundsatz des Aktionärsschutzes auf Basis einer entscheidungsrelevanten Bilanzierung faire Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bereitzustellen. Die Ansatzpunkte der Kritik lassen sich hierbei im wesentlichen auf folgende zwei Aussagen zusammenfassen: (1) Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen für die steuerrechtliche Gewinnermittlung, insbesondere in Form der umgekehrten Maßgeblichkeit, die steuerliche Vergünstigungen, z.B. wirtschaftspolitisch motivierte Sonderabschreibungen, von ihrer Vornahme in der Handelsbilanz abhängig macht, beeinträchtigt den Informationsgehalt der deutschen Jahresabschlüsse. (2) Gesetzliche Bewertungswahlrechte erlauben eine für den externen Bilanzleser nicht erkennbare Bildung und Auflösung stiller Rücklagen. Die hierdurch mögliche Verschleierung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schränkt die Kontrolle über die Leistungen des Managements ein und versetzt dieses in die Lage, einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auszuüben. Vor allem das zweite Argument gilt verstärkt für den Bereich der Kreditinstitute, dem vom deutschen Gesetzgeber über die Vorschriften für andere Unternehmen hinaus Bewertungsprivilegien und Verrechnungswahlrechte eingeräumt wurden. Begründet wird die hieraus resultierende weitergehende Einschränkung der Informationsfunktion von Bankjahresabschlüssen mit Schutzinteressen von Einlegern und Kreditwirtschaft. Kernaussage ist, daß der Ausweis stark schwankender Periodenergebnisse zu einem Vertrauensverlust in das Kreditgewerbe mit negativen Folgen [¿]