Bezugsrechte bei Lebensversicherungen und Pfändungsschutz der Altersversorgung in der Insolvenz

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Behandlung und Verwertung von Lebensversicherungen und Direktversicherungen in der Insolvenz des Versicherungsnehmers gewinnt aus insolvenzrechtlicher und versicherungsrechtlicher Sicht zunehmend an praktischer Bedeutung. Vorerst werden die verschiedenen Formen der Lebensversicherung und deren Ausgestaltung im Überblick dargestellt. Im Anschluss erfolgt eine Analyse der Bezugsrechte, wobei sowohl die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Bezugsrechte an der Lebensversicherung, die möglichen Vertragsgestaltungen als auch die Konstruktionen der Anspruchsberechtigungen berücksichtigt werden. Des Weiteren wird geprüft, inwieweit Ansprüche aus der Lebensversicherung zur Insolvenzmasse gehören und welche Anfechtungsmöglichkeiten für Insolvenzverwalter und Gläubiger bestehen. Entscheidend für die Frage, wer im Insolvenzfall Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend machen kann, ist mithin die vertragliche Ausgestaltung des jeweiligen Bezugsrechts. Von entscheidender Bedeutung sind insbesondere auch die Auswirkungen und die Folgen für alle Beteiligten, die die Vertragsgestaltungen und der Eintritt der Insolvenz auf die Bezugsberechtigten beim Todes- oder Erlebensfall haben. In diesem Zusammenhang wird die besondere Rechtslage bei Abtretung auf den Todesfall anhand eines insolvenzrechtlichen Praxisfalls unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Literatur dargestellt, wobei auch die Zuordnung des Rückkaufswertes von Bedeutung ist. Dem folgt ein Einblick in die Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht und die erbrechtlichen Ausgleichsansprüche. Im Anschluss wird untersucht, inwieweit die private Altersversorgung (private Lebensversicherungen und private Renten), die gesetzliche Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrenten) dem Pfändungs- bzw. Insolvenzschutz unterliegen und inwieweit diese durch individuelle Vertragsgestaltung geschützt werden können. Zudem wird erörtert, inwieweit Gläubiger und Insolvenzverwalter auf diese Formen der Altersversorgung unterschiedlich zugreifen können. In diesem Kontext werden die Besonderheiten bei der Direktversicherung, welche in der Regel als Lebensversicherung abgeschlossen wird, analysiert. Zudem wird die spezielle Rechtslage bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht näher dargestellt. [...]

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