Bilanzen und Steuern der "Limited" in Deutschland

Es gibt in Deutschland angeblich über 40.000 "Limiteds" - so eine Schätzung des DIHT. Genaue Zahlen hat niemand, aber sicher ist, dass die englische "Private Company Limited by Shares" im Anschluss an die jüngere Rechtsprechung des EuGH hierzulande bemerkenswerten Zulauf hat. Sie kann innerhalb von wenigen Tagen für ein paar Pfund gegründet werden, außer einer Briefkastenadresse in England ist nichts weiter erforderlich, der gesamte Geschäftsverkehr kann in Deutschland abgewickelt werden, ja, die "Limited" kann sogar ihren Sitz gänzlich hierher verlegen. Man vergisst in der Euphorie gerne, dass die "Limited" einer uns fremden Rechtsordnung verhaftet ist - und bleibt. So muss sie in jedem Fall u.a. nach englischem Recht und in englischer Sprache bilanzieren - unabhängig von ihrem Geschäftszweck und ihrem Sitz. Wer dafür einen englischen Steuerberater einsetzt, hat den Vorteil der niedrigen Gründungskosten schon sehr schnell verspielt. Wer nicht bilanziert und die Bilanzen beim englischen Register einreicht, verwirkt automatisch hohe Strafen. Das englische Recht ist hier wesentlich stringenter als das deutsche. Das Buch hilft, in den meisten Fällen der einfachen "Limited im Auslandseinsatz" die Schwelle zum englischen Bilanzrecht zu überwinden und leitet dazu an, in standardisierten Fällen die Bilanzen eigenständig zu erstellen. Dazu verwendet der Autor neben einer verständlichen Sprache zahlreiche Muster und Beispiele, die in Kombination mit den leicht verständlichen Erläuterungen in vielen Fällen bares Geld sparen können. Der Autor ist englischer Steuerberater mit langer Berufspraxis

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