Bilanzielle Behandlung des Goodwills während der COVID-19-Pandemie

Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,2, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Finance & Accounting, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie entwickelt sich der Goodwill in den Bilanzen der Unternehmen, die Bestandteil des DAX30 sind, in den Jahren 2018-2020 und insbesondere während der COVID-19-Pandemie? Um die Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes für die Bilanzierungspraxis der im DAX30 enthaltenen Unternehmen erfassen zu können, erfolgt zunächst eine theoretische Betrachtung der geltenden Bilanzierungsvorschriften nach IFRS im Kontext der Erst- und Folgebilanzierung. Diese wird von den folgenden Fragen geleitet: - Wie entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert? - Nach welchen Maßgaben erfolgt die Erstbewertung des Goodwills? - Wie erfolgt die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes? - Welche im Anhang zu tätigenden Angaben resultieren aus der Bilanzierung? - Welche Ermessensspielräume existieren? Infolge der aufgezeigten Herausforderungen ist als Zielsetzung dieser Arbeit darüber hinaus eine granulare empirisch-deskriptive Auswertung der Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2018 bis einschließlich 2020 jener Unternehmen anzuführen, die im genannten Index enthalten sind. Kernpunkt dieser Analyse ist die Betrachtung der maßgeblichen Kenngrößen, zu denen unter anderem die Höhe des bilanzierten Goodwills, zur Berechnung herangezogene Diskontierungszinssätze sowie die Höhe und der Umfang von durchgeführten Wertminderungen auf den Vermögenswert zählen. Auch im definierten Zeitraum erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse werden in die Untersuchung aufgenommen. Anhand des gewählten Zeitraums für die Datenerhebung ergibt sich so eine zusammenhängende Betrachtung der Jahre vor und während der COVID-19-Pandemie. Auf Basis der aus der Analyse gewonnenen Informationen soll respektive die Frage geklärt werden, ob während der vorherrschenden Pandemie eine erkennbare Veränderung der bilanzierten Goodwill-Bestände aufgetreten ist.