Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen und die Konkretisierung durch den Interpretationsentwurf IFRIC D2

Inhaltsangabe:Einleitung: Der Abbau von Bodenschätzen und die Erzeugung von Strom haben in unserer Industriegesellschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. Überall auf der Welt entstehen neue Kernkraftwerke und Tagebauten zur Rohstoffgewinnung. Mit der Errichtung und Inbetriebnahme von solchen Werken entsteht jedoch in den meisten Ländern eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Rekultivierung der Werke nach Ablauf der Nutzungsdauer. Dabei stellt sich die Frage, wie die immensen zukünftigen Entsorgungskosten finanziert werden. Eine quantitative Abschätzung der Entsorgungskosten ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da z.B. im kerntechnischen Bereich noch keine Erfahrungswerte vorhanden sind. Um zukünftige Entsorgungskosten finanzieren zu können, sieht der Gesetzgeber eine Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen vor. Dieser Bilanzierung kommt die Aufgabe zu, die künftigen Entsorgungskosten, die in der heutigen Nutzung eines solchen Werkes begründet liegen, dem Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zuzurechnen. Dabei vermindert die Bildung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen den zu versteuernden Gewinn und somit die Ertragssteuerbelastung der entsorgungspflichtigen Werksbetreiber. Die durch diese Steuerstundung generierten Gelder stehen dem jeweiligen Unternehmen bis zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in voller Höhe zur freien Verfügung und können z.B. zur kostengünstigen Innenfinanzierung herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Bilanzierung von solchen Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen nach den verschieden Rechnungslegungssystemen zweckmäßig ist und wie diese Verpflichtungen behandelt werden, wenn sich die Gesetzeslage nach einigen Jahren verschärfen sollte. Zwischen den verschiedenen Rechnungslegungssystemen nach dt. Recht, US-GAAP und IFRS gibt es bezüglich der Behandlung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen zum Teil gravierende Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten. Anfang September 2003 wurde der Interpretationsentwurf IFRIC D2 veröffentlicht, welcher Richtlinien zur Bilanzierung solcher Verpflichtungen nach IFRS beinhaltet. Ob dieser Entwurf zukunftsweisend ist und welches Rechnungslegungssystem die Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsrückstellungen am besten erfasst, wird in dieser Arbeit analysiert. Gang der Untersuchung: Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die [...]