Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes bei Kreditinstituten nach § 340e Abs. 3 HGB
Autor: | Jahnke, Matthias |
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EAN: | 9783656219484 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 19.06.2012 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Veranstaltung: BIL01, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung macht auch vor der Bilanzpolitik und Rechnungslegung keinen Halt . Hierbei kann das Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes am 29.05.2009 als ein Meilenstein, sowie als eine der größten Reformen des Bilanzrechts der letzten 25 Jahre bezeichnet werden . Mit Hilfe dieser neuen Gesetzgebung sollen mehrere Ziele erreicht werden . Zum einen soll die ¿Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses¿ durch Angleichung an internationale Standards optimiert werden. Weiterhin beabsichtigt das BilMog eine Deregulierung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie eine Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien. Innerhalb der Neuordnung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen nehmen Kreditinstitute, wie in vielen anderen Bereichen der Gesetzgebung auch, eine besondere Stellung ein . Dabei haben vor allem die letzten Finanzkrisen gezeigt, dass sachgerechte Bilanzierungsregeln und die daraus folgende transparente Informationsgewinnung, einen wichtigen Stellenwert bei der Risikofrüherkennung einnehmen . Vor allem Kreditinstitute, die einen ausgeprägten Eigenhandel betreiben, müssen dabei mit immer detaillierteren Sanktionen rechnen. Dies lässt sich vor allem mit dem starken Einfluss auf die Weltmärkte und die damit verbundenen Zahlungsströme innerhalb der Weltwirtschaft begründen. Allerdings sollte von Seiten der Gesetzgebung darauf geachtet werden, dass aufgrund zunehmender Regulierung, nicht vor allem Kreditinstitute, die originäre Aufgaben in der Volkswirtschaft wahrnehmen, z.B. Finanzierung des Mittelstandes, zu stark beeinträchtigt werden.