Bilanzierung von Software nach HGB, IFRS und US-GAAP

Inhaltsangabe:Einleitung: Zielsetzung der Arbeit: Durch den immer weiter fortschreitenden technischen Wandel sind Informations- und Kommunikationssysteme ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden und aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Der Anteil der deutschen Haushalte mit einem PC hat sich von 21,2 % im Jahr 1993 auf 75,4 % im Jahr 2008 mehr als verdreifacht. Die gleiche Entwicklung ist bei Unternehmen zu beobachten, hier hat sich die Zahl der Unternehmen mit Computernutzung von 80% im Jahr 2003 auf 84 % in 2009 erhöht. Mit der erhöhten Anzahl an Computertechnologie in Unternehmen geht die Notwendigkeit einher eine erfolgreiche Software-Infrastruktur einzuführen. Viele betriebliche Geschäftsabläufe werden mit Hilfe von Software durchgeführt, welche somit einen erheblichen Beitrag zum Erfolg oder Misserfolg eines Betriebes darstellt. Mit dem steigenden Anteil an Software ergibt sich somit die Frage, wie diese in der Bilanz anzusetzen, zu bewerten und auszuweisen ist. Dies ist mit einigen Problemen verbunden, da Software zu verschiedenen Zwecken in Unternehmen genutzt wird und sie außerdem einen immateriellen Vermögensgegenstand darstellt, dessen Bewertung sich aufgrund des abstrakten Charakters schwierig gestaltet. Die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB, IFRS und US-GAAP behandeln den Sachverhalt der Software-Bilanzierung sehr unterschiedlich, auch aufgrund der unterschiedlichen Zwecke dieser Vorschriften. Die Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Frage, wie und ob Software nach den jeweiligen Vorschriften zu bilanzieren ist. Die drei Rechnungslegungsvorschriften werden dabei verglichen mit dem Ziel, die für die Adressaten sinnvollste Variante in Bezug auf die Informationsfunktion heraus zu kristallisieren. Dabei wird das Augenmerk auf die Handelsbilanz gerichtet, steuerrechtliche Aspekte werden außer Acht gelassen. Vorgehensweise: Die Arbeit ist in sechs Kapitel aufgeteilt, wobei der Hauptteil sich aus den Kapiteln 4 und 5 bildet. Im zweiten Kapitel wird zunächst ein allgemeiner Überblick über den Softwarebegriff gegeben und Kriterien dargestellt mit denen sich Software für bilanzielle Zwecke einordnen lässt. Daraufhin werden in Kapitel 3 die allgemeinen Zwecke beschrieben, für die die jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften entwickelt wurden. Im anschließenden Hauptteil werden die jeweiligen Methoden dahingehend untersucht, welche Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Software bestehen. Dabei werden die [...]

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