Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und steuerliche Gewinnermittlung aus Sicht der Steuerplanung

Inhaltsangabe:Einleitung: 1, Einleitung: 1.1, Problemstellung: Mit dem als BilMoG bezeichneten Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das am 29.05.2009 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber nach mehrjähriger Beratung die handelsbilanzielle Rechnungslegung grundlegend reformiert. Im Fachschrifttum wird von der größten Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz aus dem Jahr 1985 gesprochen. In erster Linie betreffen die vorgesehenen Änderungen den handelsrechtlichen Einzelabschluss, wobei die handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungskonzeptionen zwecks Aufwertung der Informationsfunktion des Jahresabschlusses modifiziert worden sind. Außerdem enthält das BilMoG wichtige Neuerungen zum Konzernabschluss und bei der Offenlegung sowie Novellierungen im Bereich der Abschlussprüfung, des Steuer- und Gesellschaftsrechts. Das vorrangige Ziel des Gesetzgebers ist es, das deutsche Handelsrecht zu einer dauerhaften und vollwertigen und kostengünstigeren Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards weiterzuentwickeln, ohne solche mittelstandsfreundlichen Eckpfeiler des HGB-Rechts wie Zahlungsbemessungsfunktion der Handelsbilanz und das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzugeben. Und obwohl das endgültige Gesetzeswerk gegenüber dem Referenten- und dem Regierungsentwurf nur einen geringen Abstand zum bisherigen HGB hat, wird die Informationsfunktion des HGB-Abschlusses nach dem BilMoG gestärkt. Gleichzeitig bleibt der modernisierte HGB-Abschluss entsprechend der Zielsetzung des Gesetzgebers über die Fortgeltung des Maßgeblichkeitsprinzips die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Und daher, obgleich das BilMoG grundsätzlich auf die Wahrung der Steuerneutralität ausgerichtet ist, die voraussetzt, dass sich keine Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung aus der Modernisierung des Handelsrechts ergeben, haben alle Änderungen, denen keine expliziten steuerlichen Regelungen entgegenstehen, Bedeutung für die steuerliche Gewinnermittlung. Außerdem ziehen solche Neuerungen des BilMoG wie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit sowie weitere Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentliche Folgen für die Besteuerung nach sich. Veränderungen in der steuerlichen Gewinnermittlung wirken sich stets auf die Steuerplanung eines Unternehmens aus. Die Neuerungen des BilMoG sind vor allem für die Steuerbilanzpolitik entscheidend, da durch die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Handels- und [...]

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