Bildung und Nutzung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB

Das Buch behandelt die stille und offene Risikovorsorgepolitik von Banken. Neben einer Darstellung der Regelungen zur Bildung und Auflösung bankspezifischer offener und stiller Vorsorgereserven gemäß den §§ 340f und 340g HGB liegt ein besonderer Schwerpunkt des Buches auf der Herausarbeitung des theoretischen Fundaments dieser beiden Vorschriften. Hieran anknüpfend werden Antworten auf verschiedene Problemstellungen gegeben, die sich aus der Anwendung der §§ 340f und 340g HGB ergeben. Zentrales Ergebnis der Untersuchung ist die Erkenntnis, dass der mit den Regelungen der §§ 340f und 340g HGB vom Gesetzgeber verfolgte Schutzgedanke, nämlich die Verhinderung eines Bankenruns, nicht mehr zeitgemäß ist. Die §§ 340f und 340g HGB sollten daher vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen werden.

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