Börsenzulassung und Prospekthaftung in Deutschland

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,3, Hochschule Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wirtschaft ist durch die Knappheit geprägt. Immer wieder fehlt es zahlreichen Unternehmen, großen Konzernen, aber auch mittleren und kleinen Firmen an Finanzmitteln, um ihre Investitionsprojekte zu finanzieren. Dabei können die Unternehmen entweder das Modell der Fremdfinanzierung oder das Modell der Eigenfinanzierung auswählen, oder aber eine Mischvariante aus beiden. Eine der Finanzierungsmöglichkeiten sein Eigenkapital zu erhöhen und die Mittel zu Investitionszwecke zu bekommen, bietet dem betreffenden Unternehmen die Deutsche Börse. Mit dem Instrument des Wertpapiers stellt die Börse dem Unternehmen das notwendige Kapital zur Verfügung. Der Vorteil dieser Wertpapierfinanzierung liegt darin, dass dem Emittenten eine Möglichkeit aufgeräumt wird, bei relativ niedrigen Transaktionskosten auf eine langfristige Finanzierung zu kommen, wobei das Risiko sehr breit gestreut wird. Für 'going Public' besteht allerdings ein verlässlicher Rechtsraum, in dem sich die davon Betroffenen bewegen und der die Entwicklung dieses Phänomens bestimmt. Bevor das Unternehmen in den Genuss von Wertpapierfinanzierung kommt, müssen seine Papiere (Aktien) zum Handel an der Börse zugelassen werden. Anhand des Börsengesetzes und Börsenzulassungs-Verordnung soll hier dargestellt werden, welche Voraussetzungen ein Unternehmen, abhängig von den Marktsegmenten, an denen es präsent sein möchte, erfüllen muss, damit seine Wertpapiere zum Börsenhandel eine Zulassung erhalten. Die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel geschieht auf Grund eines Prospekts. Anhand des Börsengesetzes, Verkaufsprospektgesetzes und Verkaufsprospekt-Verordnung soll gezeigt werden, mit welchen Konsequenzen muss der Emittent seiner Aktien rechnen, wenn die Angaben im Prospekt unrichtig oder unvollständig sind.

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