Bonustarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,3, Technische Hochschule Mittelhessen, Veranstaltung: Organisationsmanagement im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bonustarife der Krankenkassen lassen sich aus dem § 65a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches ableiten. Entstanden ist das Gesetz im Rah-men des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV-Modernisierungsgesetz, GMG), welches am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. [...] Krankenkassen können demnach über Bonusauszahlungen selbst entschei-den, sofern der Versicherte die geforderten Bedingungen erfüllt. Eine der Bedingungen ist, dass der Versicherte die Regelmäßigkeit der Leistungsin-anspruchnahme erfüllt. Die Regelmäßigkeit gilt sowohl in Bezug auf die Gesundheits- und Kinderuntersuchungen, insbesondere jedoch auf die quali-tätsgesicherten Leistungen zur primären Prävention.

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